Vergewaltigung

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig beim Vorwurf der Vergewaltigung

Eine Vergewaltigung stellt ein schweres Sexualdelikt dar, das eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Eventuell entscheidet ein Richter in besonders schweren Fällen mit Wiederholungsgefahr auch auf lebenslängliche Sicherheitsverwahrung. Der Straftatbestand findet sich in Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung zusammenfasst.

Wenn Sie sich mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert sehen, sollten Sie sofort unsere Kanzlei mit darauf spezialisierten Anwälten kontaktieren. In vielen Fällen handelt es sich um eine falsche Beschuldigung. Nur Anwälte mit Erfahrung in diesem Gebiet können den Vorwurf entkräften.

Meist steht Aussage gegen Aussage. Es bedarf Expertise und Erfahrung, um den Beschuldigten aus dieser misslichen Lage herauszuholen.

Kontaktieren Sie uns am besten so früh wie möglich. Wirft die Staatsanwaltschaft Ihnen eine Vergewaltigung vor, werden Sie sich mit intensiven Ermittlungen der Polizei konfrontiert sehen. Das schließt unter anderem eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung und U-Haft ein. Als Anwälte beraten wir Sie in dieser Drucksituation umfassend und schützen Sie zum Beispiel vor unbedachten Aussagen, die Ihnen später zum Nachteil gereichen.

Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch, wenn der Vorwurf der Vergewaltigung zutreffen mag. Das ist unsere Aufgabe als Rechtsanwälte. In diesem Fall versuchen wir die Strafe zu minimieren.

Wir stehen auch Opfern zur Verfügung und unterstützen gerne bei einer Nebenklage.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

Unsere Bewertungen

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Wir sind für Sie da.

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