Polizeiliche Vorladung:
So sollten Sie sich
verhalten

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Reagieren Sie nicht ohne Anwalt auf eine polizeiliche Vorladung

Wenn die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, versendet sie meist zeitnah eine polizeiliche Vorladung. An dem im Brief genannten Termin wollen Beamte den Beschuldigten vernehmen. Es besteht jedoch keine Pflicht, einer solchen Vorladung Folge zu leisten. Viele Empfänger begehen den Fehler, dass sie zur Vernehmung erscheinen und ohne anwaltlichen Beistand eine Aussage tätigen. Vielfach führen diese Aussagen zu einem irreparablen Schaden im späteren Prozess.

Wir raten Ihnen, den Vorladungstermin nicht wahrzunehmen. Das Ignorieren einer polizeilichen Vorladung geht für Sie mit keinerlei Nachteilen einher. Sie sollten das Schreiben aber auch nicht ignorieren. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet in der Regel, dass Sie sich mit weiteren Aktionen der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft konfrontiert sehen werden. Kontaktieren Sie stattdessen sofort nach Erhalt der Vorladung unsere Kanzlei.

Wir beantragen daraufhin Akteneinsicht. Erst mit dieser Einsicht können wir und Sie einschätzen, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Erkenntnisse die Polizei bis dato gesammelt hat. Ausschließlich auf dieser Basis können wir eine fundierte Verteidigungsstrategie konzipieren. Nur so können wir beispielsweise feststellen, ob Sie dauerhaft Ihr Schweigerecht nutzen sollten.

Dieser Tipp ist wichtig, wenn Sie doch einen Vorladungstermin besuchen: Aussagen bei einer Vernehmung lassen sich nicht mehr tilgen. Häufig verteidigen sich Beschuldigte bei einer polizeilichen Vorladung mit guter Absicht. Juristische Laien und Menschen, die mit Vernehmungen keine Erfahrung haben, können die möglichen negativen Konsequenzen nicht erkennen. Besser ist deshalb das Nicht-Erscheinen, da Sie klugerweise sowieso keine Informationen preisgeben.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

Unsere Bewertungen

sprechen für sich.

Wir sind für Sie da.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Hier finden Sie uns