Polizei-Knigge
München

So verhalten Sie sich
richtig. Ihre Spezialisten
für Drogenstrafrecht.

Wie verhalte ich mich vor der Polizei und welche Befugnisse hat sie ?

In vielen Fällen können Sie eine Konfrontation mit der Polizei nicht planen – das bedeutet: Sie sind der jeweiligen Situation spontan ausgesetzt. Das birgt ein hohes Risiko, sich unbedacht zum eigenen Nachteil zu verhalten. Mit unüberlegten Äußerungen, freiwilligen Zustimmungen zu bestimmten Tests oder sorglosen Einlassungen auf Ermittlungsmaßnahmen können Sie wichtige Optionen und Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung bei Betäubungsmittelstrafsachen zunichte machen.

Wir möchten Sie davor schützen, gegenüber der Polizei leichtfertig zu agieren und sich ungewollt selbst zu belasten. Solange Sie keine von einem Spezialisten für Drogenstrafrecht erarbeitete Verteidigungsstrategie haben, sollten Sie grundlegende Verhaltensregeln gegenüber der Polizei beachten und Ihre Rechte und Pflichten kennen.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Wie verhalte ich mich grundsätzlich gegenüber der Polizei?

Was muss ich angeben? Was muss ich zulassen? Was darf ich? Welche Rechte habe ich?

Was darf die Polizei?
Was darf die Polizei nicht?

Weitere Tipps zum sinnvollen Verhalten und Befugnisse der Polizei

Weitere Tipps zu sinnvollem Verhalten in spezifischen Situationen sowie Hinweise zu den jeweiligen Befugnissen der Polizei finden Sie unter folgenden Themengebieten:

WICHTIGER HINWEIS

Die genannten Empfehlungen und Hinweise können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen! Wenden Sie sich in jedem Falle umgehend an Heindl Rechtsanwälte München, wenn Sie im Rahmen von Straftaten mit der Polizei konfrontiert sind. Wir beraten Sie kompetent und ausführlich und leiten alle erforderlichen Schritte ein, um Ihre Interessen engagiert und konsequent zu vertreten.

Der wichtigste Tipp im Strafrecht.

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort Rechtsanwalt Tom Heindl in München anrufen, er ist per Notrufnummer rundum die Uhr erreichbar. Im Anschluss studiert er den Fall und überlegt eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?

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Wir sind für Sie da.

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