Richtiges Verhalten ist eitscheidend.
Eine allgemeine Verkehrskontrolle durch die Polizei dient dazu, die Verkehrstüchtigkeit von Autofahrer und Kfz zu überprüfen – es geht also um Sicherheit im Straßenverkehr. Sollte dabei der Verdacht auf illegale Drogen – also auf einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – entstehen, bekommt die Kontrollsituation besondere Relevanz. Kfz-Fahrer, die mit einer Verkehrskontrolle konfrontiert werden, sollten ihre Reche und Pflichten kennen, sich angemessen verhalten und genau wissen, wozu die Polizei berechtigt ist und wozu nicht.
24H NOTRUF
In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10
Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle und was nicht ?
- Die Polizei ist berechtigt, Angaben zu Ihrer Person zu erhalten.
- Die Polizei darf Ihren Führerschein und Ihren Fahrzeugschein kontrollieren.
- Die Beamten dürfen Ihr Auto auf seine Verkehrssicherheit hin untersuchen und beispielsweise Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Gültigkeit der TÜV-Plakette, Vorhandensein von Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck prüfen. (Für die Durchsuchung des Wageninneren bedarf es eines richterlichen Durchsuchungsbefehls. Liegen Verbandskasten und Warndreieck im Kofferraum, dürfen die Beamten lediglich einen kurzen Blick darauf werfen).
- Besteht ein konkreter, begründeter Verdacht auf den Konsum von Drogen – was einem Verdacht auf eine Straftat entspricht – ist es den Beamten nach § 81a StPO erlaubt, Sie ins Krankenhaus zu bringen oder Sie für die Abgabe einer Blutprobe auf die Dienststelle mitzunehmen.
- Ohne Durchsuchungsbeschluss darf die Polizei keine Durchsuchung des Inneren Ihres Autos durchführen.
- Die Beamten dürfen nicht einfach Ihren Kofferraum öffnen – es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht für eine begangene Straftat.
- Es ist den Beamten nicht erlaubt, Ihr Handy zu konfiszieren und zu untersuchen (Ausnahme: »Gefahr im Verzug«/ begründeter Verdacht auf Straftat).
- Die Beamten dürfen Sie nicht zu einem Drogenschnelltest zwingen.
- Die Polizei darf Sie nicht zu sogenannten »Torkeltests« (Laufen auf einer Linie, Berühren der Nase) oder zum Schauen in eine Taschenlampe zwingen.
Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, wenn Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle unsere anwaltliche Beratung und Unterstützung brauchen. Unter der Telefonnummer für strafrechtliche Notfälle erreichen Sie unsere Rechtsanwälte an jedem Tag rund um die Uhr.
Noch einmal das Wichtigste:
Verweigerung sie freiwillige Tests. Sie brauchen keine Begründung anzugeben.v
Wie verhalte ich mich bei einer Verkehrskontrolle am besten ?
- Verhalten Sie sich ruhig und bleiben Sie freundlich.
- Beantworten Sie lediglich Fragen zu Ihrer Person. Machen Sie keine weiteren Angaben. Antworten Sie auch nicht auf die Frage, woher Sie gerade kommen oder wohin Sie fahren.
- Zeigen Sie den Beamten auf Verlangen Ihren Führerschein und Ihren Fahrzeugschein.
- Einer Ausweiskontrolle müssen Sie nicht zustimmen.
- Lehnen Sie einen Drogenschnelltest in jedem Falle ab. Sie haben das Recht dazu.
- Machen Sie keinerlei Angaben zu Ihrem Konsumverhalten, auch nicht zu eventuell lange zurückliegendem Drogenkonsum. (Das würde es den Beamten erleichtern, eine richterliche Anordnung für eine Blutentnahme zu erhalten oder eine Überprüfung der Fahreignung einzuleiten).
- Verweigern Sie sich allen Arten von sogenannten Torkeltests; Sie haben das Recht dazu.
Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, wenn Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle unsere anwaltliche Beratung und Unterstützung brauchen. Unter der Telefonnummer für strafrechtliche Notfälle erreichen Sie unsere Rechtsanwälte an jedem Tag rund um die Uhr.
Unsere Bewertungen
sprechen für sich.
Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.R.AIch bin schon mehrmals Mandant in dieser Kanzlei gewesen. Besonders hervorheben möchte ich Frau Philipps. Mit Ihrer unglaublichen Fachkompetenz sowie Kampfgeist, kann ich Sie nur empfehlen!!!!! Vielen Dank Frau Philipps!!!!!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Sven WestendorfEs war einfach eine geniale Verteidigung! Wir hatten das Glück in einem Jugendstrafverfahren unseres Sohnes vor Gericht von Her Heindl vertreten zu werden. In die Vorbereitungen war Frau Philipps massgeblich involviert, eine äußerst engagierte und gewissenhafte Anwältin. Herr Heindl ist ein absolut fokussierter, strategisch genial vorgehender Profi mit unglaublicher Überzeugungskraft, der sich mit unerschütterlichem Kampfgeist durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Es war ein Erlebnis ihn vor Gericht in Aktion zu sehen. Vielen herzlichen Dank Dr. Simone und Sven WestendorfTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Hussein AhmedI highly recommend Heindl & Lang Rechtsanwälte for their exceptional legal expertise. From the initial consultation, they demonstrated a profound understanding of my case, presenting strategic possibilities. Mr. Andreas Remiger stood out for his excellent communication skills and dedication. He invested time in thorough discussions and meticulous preparation, ultimately leading to an immediate case dismissal. Their professionalism and competence make them my top choice for legal representation.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Martin WildmoserSpitzenanwalt !!! Souverän aufgetreten die richtigen Fragen gestellt und den Prozess gewonnen. Bravo !!!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.R RDie Kanzlei hat mich zunächst aus der Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt in der Forensik geholt und anschließend einen Freispruch erwirkt. Hat auch schon einem Freund in einer Steuer-Strafsache geholfen und dem Sohn eines Bekannten in einem Betäubungsmittelverfahren. Klare Empfehlung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Erdoğan YılmazOn 21.07.2023 I had a problem in an international lawsuit. Although it was Friday evening, we were able to contact Ms. Herrmann from the heindl&lang law office. Although it was the weekend, she handled the case from Saturday morning. It allowed me to be free in two days by working day and night all weekend and two days in progress. Her approach to the case and her communication with the institutions were excellent. She never broke off contact with me. I definitely recommend her. Am 21.07.2023 hatte ich ein Problem in einem internationalen Rechtsstreit. Obwohl es Freitagabend war, konnten wir Frau Herrmann von der Anwaltskanzlei heindl&lang kontaktieren. Obwohl es Wochenende war, bearbeitete sie den Fall ab Samstagmorgen. Sie ermöglichte es mir, in zwei Tagen frei zu sein, indem sie das ganze Wochenende Tag und Nacht arbeitete und zwei Tage im Einsatz war. Ihre Herangehensweise an den Fall und ihre Kommunikation mit den Institutionen waren ausgezeichnet. Sie hat nie den Kontakt zu mir abgebrochen. Ich empfehle sie auf jeden Fall weiter.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Anton RSehr empfehlenswert. Grosses Lob an Frau Herrmann, welche mir bei meinem Anliegen eine große Hilfe war. Verdient 5 Sterne!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 140 Bewertungen
Wir sind für Sie da.
24H NOTRUF
In strafrechtlichen Notfällen, Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
Hier finden Sie uns
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10