Lexikon – Substanzen
und Umgangssprache

Wir sind Spezialisten
auf dem Gebiet des
Betäubungsmittelgesetzes.

Was regelt das BtMG und was bedeutet die „Null-Toleranz-Politik“ in Bayern?

Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geht es um all jene Betäubungsmittel, die in den Anlagen I-III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführt sind. Die dort gelisteten Stoffbezeichnungen umfassen:
Die meistverbreiteten Betäubungsmittel der drei Kategorien (nicht verkehrsfähige BtM; verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige BtM; verkehrsfähige und verschreibungsfähige BtM) sind im Folgenden kurz erläutert – einschließlich offizieller Namen/Bezeichnungen sowie alternativer Begrifflichkeiten/Szenenamen, die sich im Laufe der Zeit etabliert haben.

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Amphetamin

Amphetamin ist eine synthetisch hergestellte Substanz, die zur Gruppe der Stimulanzien gehört. Amphetamin-Base ist ein farbloses Öl. Illegale Produkte liegen meist als weißes oder cremeweißes Pulver vor; amphetaminhaltige Tabletten tragen teilweise spezifische Logos.
INN: Amfetamin
Trivialname: Amphetamin
Chemischer Name / IUPAC: (RS)-1-Phenylpropan-2-ylazan
Szenenamen/Slang:
Speed, Pep, Base, Whizz, Paste, Amphi, Arbeiterkoks, A, Bambinos, Birds, Co-Pilot, Eye-Openers, Nuggets, Orange, Peach, Sweets, Wake-ups

MDMA / Ecstasy

MDMA ist die Kurzbezeichnung für Methylendioxymethylamphetamin – eine synthetische Substanz, die gewöhnlich als Ecstasy bezeichnet wird und zur Gruppe der Stimulanzien gehört. Es handelt sich um ein Derivat von Amphetamin, ebenso wie z. B. MDA (Methylendioxyamphetamin) oder MDEA (Methylendioxyethylamphetamin). Illegale Produkte sind in der Regel in Form weißer Tabletten mit charakteristischem Logo im Umlauf; gelegentlich liegen sie auch als weißes Pulvers oder in Form von Kapseln vor.
INN:
Trivialname: Methylendioxymetamfetamin
Chemischer Name / IUPAC: [1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-yl](methyl)azan
Szenenamen/Slang:
XTC, E, Eva, Adam, Disco D, Drops – oft auch benannt nach dem eingeprägten Tablettenlogo, z. B. Mitsubishi, Rolex, Love Doves

LSD

Lysergid (LSD) leitet sich ab von Lysergsäurediethylamid; es ist ein halbsynthetisches Halluzinogen. Häufigste Dosierungsform: Bögen saugfähigen Papiers (sogenannte Blotter oder Tickets), bedruckt mit charakteristischen Mustern. Hin und wieder ist LSD auch in Form von Mikrokügelchen, quadratischen Gelatinestücken oder in Kapselform im Umlauf.

INN: Lysergid
Trivialname: N,N-Diethyl-D-lysergamid (LSD, LSD-25)
Chemischer Name / IUPAC: N,N-Diethyl-6-methyl-9,10-didehydroergolin-8β-carboxamid

Szenenamen/Slang:
Acid, Animal, Big D, Blotter, Lady, Drache, Dots, Pappe, Quicksilvers, Tabs, Tickets, Trips, Windowpane, Garfield, Hawk, K-Two, Pentagons, PEZ

Heroin

Heroin ist ein halbsynthetisches Produkt; es handelt sich um ein ungereinigtes Diamorphin-Präparat. Südwestasiatisches Heroin ist ein braunes Pulver, gewöhnlich in Form der freien Base; südostasiatisches Heroin ist meist ein weißes Pulver, das in Form von wasserlöslichem Salz vorliegt.

INN:
Trivialname: Heroin, Diacetylmorphin, Diamorphin
Chemischer Name / IUPAC: [(5R,6S)-4,5-Epoxy-17-methyl-morphin-7-en-3,6-diyl]diacetat

Szenenamen/Slang:
AAA, Acht, Antifreeze, Hazel, Henry, Hero, Horse, Smack, Shit, Brown, Red Rocks, Big H, Bohnen, Boy, Downtown, Gift, Königin, Oel, Ok, Poison, Poker, TNT

Kokain

Kokain ist das Extrakt aus den Blättern der Kokapflanze (Kokablätter) und zählt damit zu den Naturprodukten. Kokain-Base und das Hydrochlorid-Salz sind weiße Pulver. Die freie Base wird auch als Crack bezeichnet; sie ist eine rauchbare Form von Kokain und hat meist die Form kleiner Brocken.

INN:
Trivialname: Cocain (Benzoylecgoninmethylester)
Chemischer Name / IUPAC: Methyl[3ß-(benzoyloxy)tropan-2ß-carboxylat]

Szenenamen/Slang:
Angie, Koks, Schnee, Snow, Charlie, Coke, Big C, Big Bloke, Blow, Gin, Girl, Lady Snow, Love Affair, Powder, Sternenstaub

Methamphetamin / Crystal Meth

Methamphetamin ist eine synthetische Substanz, die zur Gruppe der Stimulanzien gehört. Methamphetamin-Base ist ein farbloses Öl; gängigstes Salz ist das Hydrochlorid (weißes oder cremeweißes Pulver oder Kristalle). Illegale Produkte haben meist Pulverform; methamphetaminhaltige Tabletten sind teilweise mit spezifischen Einprägungen versehen.

INN: Metamfetamin
Trivialname: Methamphetamin
Chemischer Name / IUPAC: (2S)-N-Methyl-1-phenylpropan-2-amin

Szenenamen/Slang:
Ice (das reine kristalline Hydrochlorid), Crystal, Thaipille, Yaba, Meth, Pervitin, Crank, Kristallmeth, Yaba, Shabu, Perlik, Piko, Tina

Cannabis

Cannabis ist ein Naturprodukt; psychoaktiver Hauptwirkstoff aller Cannabis-Produkte ist Tetrahydrocannabinol (THC). Konsumiert wird Cannabis meist in Form von Marihuana (gewonnen aus den getrockneten Blüten und Blättern des Hanfgewächses) oder in Form von Haschisch (gewonnen aus dem Harz der Blütenstände). Pflanzliches Cannabis wird in gepressten Blöcken der getrockneten Pflanzenteile eingeführt; Cannabisharz meist in Blöcken von 250g, die in der Regel eine Markenprägung aufweisen.

INN:
Trivialname: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), Cannabisharz (Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)
Chemischer Name / IUPAC: –

Szenenamen/Slang:
AAA, Acht, Antifreeze, Hazel, Henry, Hero, Horse, Smack, Shit, Brown, Red Rocks, Big H, Bohnen, Boy, Downtown, Gift, Königin, Oel, Ok, Poison, Poker, TNT

Der wichtigste Tipp im Strafrecht.

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort Rechtsanwalt Tom Heindl in München anrufen, er ist per Notrufnummer rundum die Uhr erreichbar. Im Anschluss studiert er den Fall und überlegt eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?

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