Kapitalstrafrecht
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Das Kapitalstrafrecht deckt sämtliche Straftaten ab, die gegen das menschliche Leben gerichtet sind. Konkret handelt es sich dabei in der Regel um (versuchten) Mord und Totschlag.

Das Kapitalstrafrecht zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten. Anwälte sind hier sowohl in ihren juristischen Fähigkeiten gefordert als auch in ihrem Wissen zu relevanten Zusatzgebieten wie Psychologie, Kriminaltechnik und Rechtsmedizin.

Hinzu kommt oft ein bisweilen massiver Druck durch die Medien, die Tat aufzuklären – nicht selten begleitet von einer latenten Vorverurteilung von Verdächtigen. Je nach Tat und Schwere, drohen als Strafmaß zudem rasch mehrjährige bis lebenslange Freiheitsstrafen, zum Teil verbunden mit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung – das Höchstmaß an möglicher juristischer Sanktion.

Die Strafverteidiger von Heindl Rechtsanwälte besitzen eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Kapitalstrafrechts. Unter anderem zählt dazu auch ein profundes Wissen in der Analyse von Sachverständigengutachten. Gerade bei Kapitalstrafrechtsangelegenheiten werden sie meist in größerer Zahl eingeholt und können den Verlauf eines Verfahrens sowie das spätere Urteil nachhaltig beeinflussen. Ganz besonders verstehen sich unsere Anwälte auch auf das Ausnutzen wertvoller juristischer Spielräume. Wo möglich, lässt sich dadurch beispielsweise ein versuchter Mord zu einer gefährlichen Körperverletzung abmildern.

Eine weitere wichtige Qualität bildet die umfangreiche Medienerfahrung der Kapitalstrafrechtsanwälte von Heindl Rechtsanwälte aus zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Fällen („S-Bahn-Schläger von Solln“) – gerade bei kapitalen Straftaten tendieren Zeitungen, Radio und Lokal-TV mitunter zu betont spektakulärer Berichterstattung, die zusätzlichen Druck auf den Angeklagten, die Anwälte und das Gericht ausübt. Auch in diesem Fall bewahren unsere Strafrechtsexperten ruhigen Kopf und verfügen über bewährte Strategien, Mandanten vor dem „Mediengewitter“ sowie unerwünschten Folgen daraus bestmöglich zu schützen.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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