Kinderpornografie –
Strafverteidigung
bei Kinderpornos

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Wir versuchen einen öffentlichen Prozess zu verhindern!

Die Strafverteidigung bei Kinderpornos konzentriert sich meist darauf, einen öffentlichen Prozess zu verhindern. Möglich sind eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld oder ein Strafbefehl ohne öffentlichen Prozess. Wichtig ist in der Regel, eine Hauptverhandlung zu verhindern. Eine Geldzahlung als Strafe erweist sich im Vergleich zu einem öffentlichen Prozess als wesentlich besser. Damit meiden unsere Mandaten die erhebliche Rufschädigung, die mit einer Strafverteidigung bei Kinderpornos einhergehen kann.

Es kann bei einer Strafverteidigung bei Kinderpornos auch sein, dass wir die Erfüllung des Straftatbestands infrage stellen. Oftmals liegt ein Graubereich vor. Die Definition eines Kinderpornos ist nicht so klar, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Vielfach handelt es sich um Jugendpornografie, was strafrechtlich weitaus unproblematischer ist. Teilweise ist nichtmal dieser Straftatbestand erfüllt.

Grundsätzlich hat die Anzahl an Strafverfahren in diesem Bereich massiv zugenommen. Das liegt an neuen Möglichkeiten der Polizeibehörden. Sie führen international bei Händlern von kinderpornografischen Schriften regelmäßig Razzien durch, dabei gelangen sie an zahlreiche Kundendaten. Darunter fallen zum Beispiel Bankverbindungen oder IP-Adressen, mit diesen Daten lassen sich Kunden leicht identifizieren. Die Folge sind Ermittlungsverfahren. Meistens bekommen das die Beschuldigten erst mit, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführt und hierbei gewöhnlich Datenträger beschlagnahmt. In einer solchen Situation sollten uns Beschuldigte sofort kontaktieren.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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