Opfervertretung
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Das Opfer einer Straftat kann sich auf verschiedene Weise am Strafverfahren beteiligen:

Seine Rolle als Zeuge besteht, ob er es will oder nicht. Dies ist in den meisten Fällen unvermeidlich. Es gibt in engen Grenzen Ausnahmen für Kinder, die es ermöglichen, dass das kindliche Opfer nicht als Zeuge auftritt, sondern vom Erscheinen im Gerichtssaal verschont wird. Es gibt Zeugenschutzprogramm. Jedes Opfer, das ein Zeuge ist, kann einen Anwalt als Zeugenbeistand haben. 

Unter Umständen kann ihm sogar ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, § 68 b StPO. In diesen Fällen bleibt das Opfer der Straftat jedoch passiv. Eine erweiterte Möglichkeit, als aktiver Verfahrensbeteiligter Einfluss auf das Strafverfahren zu nehmen, ist die Nebenklage. Sie ermöglicht es dem Nebenkläger (besser: dem vom Nebenkläger als Vertreter bestellten Rechtsanwalt), Fragen zu stellen und Anträge zu stellen, die das Verfahren entscheidend beeinflussen können.


Bei welchen Straftaten kann das Opfer eine Zivilklage einreichen?

Eine Nebenklage ist in den in § 395 StPO genannten Fällen zulässig. (zum Wortlaut des § 395 StPO) Das sind vor allem Sexualdelikte (die verschiedenen Fälle des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, des Menschenhandels, der Zuhälterei), Beleidigungs- und Gewaltdelikte (Aussetzung, Körperverletzung, Entführung, Freiheitsberaubung), § 239 StGB Freiheitsberaubung Delikte (Entziehung Minderjähriger, schwere Fälle der Freiheitsberaubung, Entführung mit Erpressung und Geiselnahme), (versuchter) Totschlag Im Falle eines vollendeten Tötungsdeliktes können die Angehörigen des Getöteten als Mitantragsteller beitreten. Kosten

In den meisten Fällen werden die Kosten entweder von der Staatskasse (§ 397a StPO) oder von dem Verurteilten getragen.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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