Hausdurchsuchung und
Beschlagnahmung bei
Sexualdelikten

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Richtiges Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Bei Sexualdelikten jedweder Art müssen Sie mit einer Hausdurchsuchung sowie mit der Beschlagnahmung einzelner Vermögensgegenstände rechnen. In der Regel stehen die Beamten früh morgens vor Ihrer Haustüre. Erst mit diesem Besuch erfahren Sie, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Das ist für Sie ein Schock, gleichwohl sollten Sie souverän agieren.

Erstens ist es wichtig, die Haustüre zu öffnen. Andernfalls ruft die Polizei einen Schlüsseldienst und verschafft sich auf diese Weise Zugang zu Ihrer Wohnung. Zweitens sollten Sie den Durchsuchungsbeschluss in Ruhe durchlesen. Sie sollten diesem Beschluss vor allem entnehmen, was Ihnen die Behörden konkret vorwerfen. Drittens sollten Sie der Sicherstellung von Gegenständen formal widersprechen. Was genau sichergestellt wird, hängt von der vorgeworfenen Straftat ab. Bei Kinderpornografie konzentrieren sich die Ermittler zum Beispiel auf Datenträger, bei einer Vergewaltigung wollen sie neben Datenträgern Kleidungsstücke und andere potenzielle Beweismittel mitnehmen.

Der Widerspruch gegen die Sicherstellung verhindert zwar nicht die Mitnahme, aber die Polizei muss dann zum Mittel der Beschlagnahmung greifen. Das hat zur Folge, dass ein Richter über die Beschlagnahmung entscheiden muss. Prüfen Sie viertens, ob die Beamten sämtliche beschlagnahmten Gegenstände im Protokoll verzeichnet haben.

Kontaktieren Sie zudem während oder kurz nach der Hausdurchsuchung unsere Kanzlei. Wir schöpfen anschließend alle rechtlichen Mittel aus. Wir beantragen unter anderem Akteneinsicht, um den Stand des Ermittlungsverfahrens analysieren zu können. Zusätzlich können wir eine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss einreichen sowie auf eine schnelle Herausgabe des Beschlagnahmten drängen.

Zwei weitere Tipps: Vernichten Sie keinesfalls Beweismittel, wenn die Polizei an Ihrer Tür klingelt. Das kann eine Verdunklungsgefahr und damit die Untersuchungshaft begründen. Machen Sie darüber hinaus von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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