Hausdurchsuchung
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Stets sollte man sich die Durchsuchungsanordnung zeigen lassen.

Hiergegen ist vorerst nichts zu machen, dennoch sollte ein Rechtsanwalt umgehend informiert werden. Es ist ratsam, darauf zu bestehen, dass die Beamten, welche die Durchsuchung vornehmen, die Unterlagen vor Ort nicht sichten dürfen bzw. sie jeweils (sofern möglich) einzeln registrieren zu lassen. In jedem Fall sollte stets verhindert werden, dass z.B. über den Schreibtisch ein „großer Wisch“ getätigt wird, alles in einen Umschlag getan wird, der dann mit „diversen Unterlagen“ bezeichnet wird. Dieses ist von der Konkretisierung her nicht ausreichend.

Oftmals werden auch Steuerfahnder zu Hausdurchsuchungen mitgenommen, die dann zufällig noch steuerstrafrechtliches Material finden. Diese „Zufallsfunde“ können unter Umständen auch verwertet werden. Näheres hierzu unter dem Punkt „Wirtschaftsstrafrecht“.

Auch werden für bei Durchsuchungen manchmal Spezialisten hinzugezogen, die dann die Sachen sichten. So soll oftmals ein Computer mitgenommen werden, obwohl nur gewisse Teile der Daten von Interesse sind. Hier muss dann eine Regelung gefunden werden, wie z.B. der Spiegelung der Festplatte, die dann versiegelt mitgenommen wird und dann der Richter über eine weitere Verwertung entscheidet.

Ebenfalls wichtig ist, dass es in dieser Situation nicht zu Aussagen kommt. So wird teils versucht, Gäste oder Mitarbeiter zu befragen. Vor allem bei Mitarbeitern muss dieses nicht auf dem jeweiligen Grundstück zugelassen werden. Vor einer Zeugenaussage haben diese Zeugen zudem das Recht, einen Zeugenbeistand vorher zu befragen. So kann eine Spontanaussage verhindert werden. Diese Einwirkung ist sehr wichtig. Aus diesem Grunde ist eine Beratung dann auch dann wichtig, wenn man irgendwie mit einer Durchsuchungsmaßnahme rechnet.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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