Drogenrazzia
in Clubs

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Wie verhalte ich mich richtig? Tipps vom Strafverteidiger.

Die Durchführung einer Razzia gehört zu den Ermittlungsmethoden der Polizei bzw. des Zolls. Es handelt sich um eine geplante, koordinierte polizeiliche Großaktion an einem bestimmten Ort. Ziele können sein: Aufdeckung illegaler Aktivitäten, Sicherstellung von verbotenen Gegenständen/Substanzen oder die Festnahme Verdächtiger.

In Clubs oder anderen Lokalitäten führt die Polizei beispielsweise dann eine Razzia durch, wenn dort der Konsum von Drogen bzw. der Handel mit illegalen Substanzen vermutet wird oder bestimmte Personen im Zuge eines laufenden Ermittlungsverfahrens gesucht werden.

Ermächtigungsgrundlagen für eine Razzia

Die Rechtsgrundlagen für eine Razzia ergeben sich entweder aus der Strafprozessordnung (StPO) oder aus dem Polizeigesetz (PolG).

Erfolgt eine Razzia auf Grundlage der StPO, dient sie der Strafverfolgung innerhalb eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Im Fall einer solchen »repressiven Maßnahme« ordnet der zuständige Staatsanwalt eine Razzia an, um mittels dieser an verfahrensrelevante Informationen zu gelangen. Zwingend erforderlich sind eine richterliche Verfügung und ein konkreter Verdacht.

Wird eine Razzia auf Grundlage des landeseigenen Polizeigesetzes durchgeführt, handelt es sich hingegen um eine »präventive Maßnahme«. Hierbei gehen die lokalen Polizeibehörden davon aus, dass sie durch die Razzia eine Gefahr abwehren bzw. ein Verbrechen verhindern. Auch in diesem Fall bedarf es einer richterlichen Verfügung.

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In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Wie verhalte ich mich bei einer Drogenrazzia?

Da eine Razzia immer überraschend kommt und durchaus angsteinflößend sein kann, besteht die Gefahr, dass Betroffene sich zu ihrem Nachteil verhalten.

Beachten Sie grundlegende Verhaltensempfehlungen gegenüber der Polizei:

Wenn Sie mit einer Drogenrazzia konfrontiert sind, kontaktieren Sie Heindl Rechsanwälte so schnell wie möglich – idealerweise noch währenddessen, spätestens danach. Als erfahrene Strafverteidiger bei Betäubungsmittelstrafsachen und auf dem Gebiet des Drogenstrafrechts stehen Ihnen unsere Strafverteidiger des Münchener Kanzlei-Teams sofort zur Seite. Unter der Telefonnummer für strafrechtliche Notfälle sind wir an jedem Tag des Jahres zu jeder Uhrzeit erreichbar.

Noch einmal das Wichtigste:

Wenn Sie mit einer Drogenrazzia konfrontiert sind, kontaktieren Sie Heindl Rechtsanwälte so schnell wie möglich – idealerweise noch währenddessen, spätestens danach.

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