Festnahme und
Untersuchungshaft:
So sollten Sie reagieren

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Ein Rechtsanwalt kann die Untersuchungshaft deutlich verkürzen

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie einen Haftbefehl beantragt und genehmigt bekommt, kann die Polizei Sie jederzeit festnehmen. Gewöhnlich tauchen Polizeibeamte zu diesem Zeitpunkt zeitnah an Ihrer Adresse, an Ihrem Arbeitsplatz oder anderswo auf.

Für die Betroffenen bedeutet eine Festnahme und die Überführung in eine Justizvollzugsanstalt eine Ausnahmesituation. Sie werden unvermittelt aus ihrem Alltag gerissen. Damit gehen zahlreiche Probleme einher, das betrifft private und berufliche Verpflichtungen. Erschwerend kommen die strengen Haftbedingungen hinzu, die strikter als bei einer Freiheitsstrafe sind. So sind die Besuchs- und Kommunikationsrechte eingeschränkt. Bewahren Sie trotz dieser unangenehmen Lage die Ruhe! Vermeiden Sie insbesondere sämtliche Einlassungen zum Sachverhalt. Oftmals lassen sich Verhaftete aufgrund dieser extremen Umstände zu Aussagen hinreißen. Nutzen Sie lieber das Ihnen zustehende Telefongespräch und kontaktieren Sie sofort unsere Kanzlei!

Bei einem Haftbefehl muss neben einem dringenden Tatverdacht ein Haftgrund vorliegen. Das können zum Beispiel Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr sein. Der Gesetzgeber hat für die Untersuchungshaft hohe Hürden festgelegt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieses Instrument massenhaft angewandt wird. Beschuldigen die Behörden Sie zum Beispiel einer schweren Sexualstraftat, hat sich die Verhängung der Untersuchungshaft mittlerweile als Standard eingebürgert.

Ein Rechtsanwalt kann aber erfolgreich gegen die Untersuchungshaft vorgehen. Dafür eignen sich die Mittel Haftprüfung und Haftbeschwerde. Mit ihnen lässt sich die Untersuchungshaft, die im schlimmsten Fall bis zum Ende der Hauptverhandlung dauern kann, deutlich verkürzen.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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