Illegale Pornografie
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Illegale Pornografie umfasst mehrere Straftatbestände

Illegale Pornographie ist als Straftatbestand im Paragrafen 184 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieses Delikt umfasst mehrere Straftatbestände. Dazu zählt die Kinder- und Jugendpornografie. Auch gewalt- und tierpornografische Schriften sind verboten. Im Gesetzestext steht „Schriften“: Damit meint der Gesetzgeber sämtliche Formen pornografischer Darstellungen, insbesondere auch Bilder und Videos.

Verboten sind der Erwerb, der Besitz und die Verbreitung solcher Inhalte. Für eine Verurteilung genügt es, wenn die Polizei bei einer Beschlagnahmung eines Computers auf ebendiesem entsprechende Dateien findet. Auch die Zwischenspeicherung solcher Dateien kann für eine Verurteilung ausreichen.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei einer solchen Anschuldigung sofort an unsere Kanzlei zu wenden.

Erfahrungsgemäß zücken Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften bei dem Vorwurf „illegale Pornographie“ alle ihnen möglichen Karten. Sie greifen zum Beispiel rasch zu Mitteln wie Hausdurchsuchung und U-Haft.

Unsere Kanzlei begleitet Sie während des gesamten Verfahrens. Wir beraten Sie erstens und verhindern unter anderem verhängnisvolle Aussagen. Zweitens legen wir Rechtsmittel gegen alle unverhältnismäßige Aktionen der Behörden ein, etwa gegen eine nicht rechtmäßige U-Haft. Drittens versuchen wir, den Schaden zu minimieren. Ist der Vorwurf „Illegale Pornographie“ korrekt, wirken wir zum Beispiel darauf hin, dass das Gericht einen Strafbefehl erlässt. Das ist zwar auch eine Verurteilung, bei diesem Verfahren vermeiden wir jedoch einen öffentlichen Prozess mit dem rufschädigenden Potenzial.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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