Ermittlungsmaßnahmen

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Welche Ermittlungsmaßnahmen müssen Sie im Sexualstrafrecht befürchten?

Die Behörden messen Delikten im Sexualstrafrecht eine große Bedeutung zu, entsprechend greifen sie oft konsequent zu unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen. Auch tiefgreifende Eingriffe wie Wohnungsdurchsuchungen oder Verhaftungen führen sie häufig rasch durch. Die Strafanzeige eines angeblichen Opfers kann dafür genügen.

Als Beschuldigter sollten Sie kühlen Kopf bewahren und sofort unsere Kanzlei kontaktieren. Tätigen Sie keine überstürzten Aussagen, sprechen Sie sich mit mir ab! Zudem sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie zum Beispiel keine Folge leisten, gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung kann ich rechtlich vorgehen.

Durchsuchen Beamte Ihre Wohnung und haben dafür einen Durchsuchungsbeschluss, können Sie diese Maßnahmen nicht verhindern. Liegen keine ausreichenden Voraussetzungen voraus, kann ich im Anschluss Widerspruch einlegen.

Durchsuchungen gehören im Sexualstrafrecht zu einem verbreiteten Mittel. Bei einer Vergewaltigung will die Polizei beispielsweise Kleidungsstücke und andere Beweismittel sicherstellen, bei dem Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Schriften konzentriert sie sich auf Datenträger.

Bei vielen Tatvorwürfen im Sexualstrafrecht kommen Beschuldigte in Untersuchungshaft, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Die Verhängung der Untersuchungshaft ist an strenge Regeln gebunden, welche die Behörden und die Justiz bei solchen Delikten oftmals missachten. Auch hier können wir wertvolle Hilfe leisten und eine zeitnahe Aufhebung der Haft erreichen.

Sobald wir von den Ermittlungen gegen Sie Kenntnis erlangen, beantragen wir Akteneinsicht. Auf dieser Basis lässt sich eine erfolgversprechende Strategie konzipieren. Wir stehen Ihnen zudem bei allen Fragen rundum die unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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