FAHRERLAUBNIS
und BtM

Strafrechtliche Nebenfolge
bei BtM-Verstößen

Ihr rechtlicher Beistand bei Drogendelikten

Bei Verfahren im Drogenstrafrecht geht es häufig nicht nur um eine Strafe nach dem Betäubungsmittelgesetz. Es droht eine Zusatzstrafe zum eigentlichen Strafmaß, denn ein weiterer relevanter Straftatbestand ergibt sich aus dem Verkehrsstrafrecht: Nach § 69 StGB können Gerichte dem Beschuldigten bei BtM-Verstößen als strafrechtliche Nebenfolge die Fahrerlaubnis entziehen. Darüber hinaus verfügt auch die zuständige Verwaltungsbehörde über einen weiten juristischen Spielraum zur Anordnung des Führerscheinentzugs.

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BtM-Verstoß

Wann kann die Fahrerlaubnis durch wen entzogen werden?

Richter können die Fahrerlaubnis als strafrechtliche Nebenfolge beispielweise dann entziehen, wenn:

Die Verwaltungsbehörde kann den Entzug des Führerscheins aufgrund eines BtMG- oder StGB-Delikts anordnen – was in der Praxis viel häufiger vorkommt als eine entsprechende richterliche Maßnahme, besonders in München und ganz Bayern.

Die klassische Verkehrskontrolle spielt hier eine entscheidende Rolle; sie kann sehr folgenreich sein: Weist die Polizei im Zuge einer Verkehrskontrolle die Einnahme von Drogen nach und eröffnet ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren, dann leitet die zuständige Strafverfolgungsbehörde die Akte an die Führerscheinstelle weiter. Diese entzieht in einem separaten Verfahren die Fahrerlaubnis. In der Regel bedeutet das für Betroffene auch, dass sie zur Wiedererlangung ihres Führerscheins eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen. Voraussetzung für die Zulassung zur MPU ist der Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz.

Falls es sich bei der im Rahmen der Verkehrskontrolle festgestellten BtM-Einnahme um nachweislich härtere Drogen handelt (z. B. Kokain, Heroin, Amphetamine), kann schon der einmalige Konsum für den Entzug der Fahrerlaubnis ausreichen. Bei konsumiertem Cannabis zeigen sich die Behörden etwas toleranter: Neben dem aktuellen Wert an THC wird hier zusätzlich der THC-COOH-Wert geprüft. Dieser Wert lässt Rückschlüsse auf den Drogenkonsum in der Vergangenheit zu. Die Fahreignung wird nur dann aufgehoben, wenn der THC-COOH-Wert auf einen regelmäßigen Cannabis-Konsum deutet (ab zweimal monatlich). Bei nachweislich nicht-regelmäßigem Konsum von Cannabisprodukten (einmaliger oder gelegentlicher Konsum) dürfen Betroffene ihren Führerschein meist behalten.

BtMG und Führerschein – Was kann Heindl & Lang Rechtsanwälte für Sie tun?

Bestmögliche Verteidigungsstrategie im Sinne unserer Mandanten.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht, die insbesondere auf das Drogenstrafrecht spezialisiert sind, unternehmen in jedem Einzelfall alles, um Mandanten vor dem Verlust ihrer Fahrerlaubnis zu bewahren. In bestimmten Fällen ist an den Führerschein schließlich sogar die Möglichkeit der Berufsausübung geknüpft.

Heindl Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandanten sowohl gegenüber der Führerscheinstelle – in München, im gesamten Bundesland Bayern und bundesweit – als auch vor Gericht in einem BtM-Verfahren. Gegen einen drohenden Entzug der Fahrerlaubnis gehen wir beispielsweise vor, indem wir die Richtigkeit von Behördenbescheiden und Drogentests infrage stellen und damit eine Verurteilung nach Drogenstrafrecht verhinderen. Häufig gelingt es unseren Strafverteigern, mit kluger Argumentation vor Gericht zu erreichen, dass der Beschuldigte seinen Führerschein unter der Voraussetzung behalten darf, dass er drei Monate später einen Abstinenznachweis für diesen Zeitraum erbringt.

Aus welchen BtM-bezogenen Gründen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis auch immer droht bzw. bereits vollzogen wurde – wenden Sie sich umgehend an Heindl & Lang Rechtsanwälte München; gemeinsam mit dem Münchner Kanzleiteam aus spezialisierten Fachanwälten für Strafrecht setzen wir uns hochengagiert dafür ein, dass Sie Ihren Führerschein behalten dürfen bzw. schnellstmöglich wiedererlangen.

Grundlegender Tipp beim Vorwurf Drogenbesitz

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Machen Sie keine Aussage zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht gesprochen haben. Andernfalls ist das Risiko, sich selbst zu belasten, groß.

Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort Heindl Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?

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