Vorladung
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Wer kennt es nicht, dass man eine Vorladung erhält, um als Zeuge zu erscheinen. Schon hier müssen Sie sich fragen, ob Sie wirklich ein Zeuge sind.

Oft beginnt das Gespräch als Zeugenbefragung und plötzlich findet man sich in einer Befragung des Beschuldigten wieder. Es wird dann in der Regel klargestellt, dass Sie nichts sagen müssen, aber in den meisten Fällen haben Sie schon etwas gesagt, sonst wäre es ja kein belastendes Interview. Spätestens hier brauchen Sie nichts mehr zu sagen, sondern sollten sofort den Anwalt konsultieren. 

Wenn Sie “irgendwie in den Fall verwickelt” sind, sollten Sie immer vorsichtig sein, wenn Sie Aussagen machen. Teilweise fragen Polizeibeamte bereits vorab telefonisch nach, ob jemand üblicherweise sein Fahrzeug oder andere Personen fährt, ohne dass vorher eine Klärung stattfindet. Es gibt eine permanente Erreichbarkeit, speziell für diese Fälle. Unabhängig davon, was auch gesagt wird, wie schlimm die Situation scheint, ohne einen Verteidiger in dieser Situation scheint noch schlimmer.

Es ist absolut falsch zu glauben, dass man als Beschuldigter zur Polizeiwache gehen muss, um eine Vorladung zu erhalten oder dass man dort überhaupt etwas sagen muss. Sie machen Ihre Situation mit einer Aussage auch nicht besser, sondern hinterher viel kaputter. Erst nach einem Gespräch mit einem Strafverteidiger sollten Sie hier, wenn überhaupt, etwas sagen. Der Verteidiger wird dann (vor einem Gespräch) eine gründliche Akteneinsicht vornehmen.

Bei der Staatsanwaltschaft ist das anders. Hier müssen Sie gehen, dürfen aber auch nichts sagen. Auch hier sollten Sie immer vorher einen Strafverteidiger kontaktieren. Schweigen kann niemals negativ interpretiert werden. Es ist das Recht des Angeklagten.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tom Heindl

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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