Beischlaf zwischen
Verwandten

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Beischlaf zwischen Verwandten ist keine Sexualstraftat im eigentlichen Sinne

Beim Beischlaf zwischen Verwandten handelt es sich um keine Sexualstraftat im eigentlichen Sinne: Der zugrundeliegende Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs findet sich im Kapitel Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie. Der breiten Öffentlichkeit ist dieser Straftatbestand als Inzest bekannt. Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf Verwandte ersten Grades, also unter anderem auf Sex zwischen einem Elternteil und einem Kind sowie zwischen Geschwistern. Der Paragraf gilt unter anderem nicht für Nichten und Neffen sowie für Adoptivgeschwister. Eine Strafbarkeit liegt auch nicht vor, wenn beide Geschwister noch nicht volljährig sind. Sanktioniert wird ausschließlich vaginaler Sex.

Zu Anklagen kommt es in diesem Bereich nur selten. Beispiel zwei volljährige Geschwister: Wenn sie den Beischlaf im Einvernehmen vornehmen, wird im Regelfall keiner der beiden den anderen anzeigen.

Sollte keine Einwilligung vorliegen, greift nicht der Straftatbestand Beischlaf zwischen Verwandten, sondern der Vergewaltigungs-Paragraf.

Es ist in der Wissenschaft und in der Öffentlichkeit umstritten, ob der Gesetzgeber den Beischlaf zwischen Verwandten sanktionieren soll. Einige fordern die Abschaffung des Inzest-Verbots. Sie argumentieren, dass der Staat das freiwillige Handeln zweier Erwachsener tolerieren müsse. Zudem weisen sie darauf hin, dass durch den Beischlaf zwischen Verwandten kein gesellschaftlicher Schaden entstehe.

Die geringe Anzahl an Verfahren von rund zehn pro Jahr zeigt, dass dieser Straftatbestand kaum Relevanz besitzt.

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Häufig gestellte Fragen

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Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

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Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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