Sexuelle
Nötigung

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Wir verteidigen Sie effizient beim Vorwurf der sexuellen Nötigung

Bei der sexuellen Nötigung handelt es sich um eine schwere Straftat, die mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten kann. Geregelt ist das im Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung behandelt.

Nötigung liegt dann vor, wenn der vermeintliche Täter das Opfer zu sexuellen Handlungen zwingt. Sexuelle Nötigung setzt ein Nötigungsmittel voraus. Im Regelfall ist das die Anwendung von Gewalt, es kann aber auch psychischer Druck sein.

Bei einer solchen Anschuldigung ist zu prüfen, ob tatsächlich der Straftatbestand sexuelle Nötigung erfüllt ist. Die Bandbreite ist weit: Zum Teil gibt es in diesem Bereich Falschanschuldigungen, bei denen wir die Unschuld unserer Mandanten darlegen müssen.

Teilweise ist der Vorwurf aber auch richtig. In dieser Situation versuchen wir, das Strafmaß für unsere Mandanten zu reduzieren.

Grundsätzlich ist dieser Vorwurf ein heikles Thema. Es geht nicht nur um das Urteil, zugleich droht Beschuldigten die gesellschaftliche Isolation. Deswegen wirken wir darauf hin, möglichst einen öffentlichen Prozess zu vermeiden. Verhindern lässt sich das nicht immer, manchmal lassen sich aber eine Einstellung des Verfahrens oder ein Strafbefehl realisieren. Die Frage, inwieweit eine Verteidigungsstrategie effizient ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Kontaktieren Sie uns am besten sofort, wenn Sie von einer solchen Anschuldigung erfahren. Dann können wir sogleich anwaltliche Gegenmaßnahmen ergreifen.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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