Sexualstrafrecht
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – in München und bundesweit

Kein Delikt ist gesellschaftlich so sensibel wie die Delikte des Sexualdelikts – allein eine Beschuldigung zB. wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Verteidiger beauftragt werden.

Die Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Verteidigung in Sexualstrafverfahren. Unsere Strafverteidiger haben große Erfahrung im Umgang mit der Verteidigung aller im Sexualstrafrecht vorkommenden Delikte.

Wir verteidigen ohne Unterschied vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie nach rechtlichen Maßstäben möglich, schuldige Täter und arbeiten hierzu mit namhaften psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen zusammen. Bei fachübergreifenden Fragen auf andere Rechtsgebiete (z.B. familienrechtlichen Fallgestaltungen) verweisen wir erforderlichenfalls an kompetente Kollegen, so daß für unsere Mandanten stets eine spezialisierte juristische Betreuung gewährleistet ist.

Ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens als Ergebnis fest – nicht schon zu Beginn.

Weitere Informationen speziell zum Sexualstrafrecht finden Sie unter www.sexualstrafrecht.net

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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