Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwalt für allg. Strafrecht, Kapital-, BtMG Strafrecht, Revisionen
Fachanwältin für Strafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, BtMG
Rechtsanwalt für Strafrecht, BtMG-Strafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, allg. Strafrecht
Bis zum Alter von 21 Jahren – in Ausnahmefällen auch nur bis 18 Jahren – greift das Jugendstrafrecht.
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch die erfahrenen Jugendstrafrechtsanwälte von Heindl & Lang.