Tom S. Heindl

Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Strafrecht
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für
Strafrecht
Tätigkeitsbereiche: allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, BtMG Strafrecht

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Im Allgemeinen Strafrecht beschäftigt er sich insbesondere mit den Bereichen Jugendstrafrecht (z.B. Körperverletzungsdelikte), Sexualstrafrecht sowie mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Tom S. Heindl entstammt einer angesehenen Münchner Juristenfamilie und ist der Sohn von Rechtsanwalt Dr. Josef Heindl. Die väterliche Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen rangierte im Strafrecht über mehrere Jahrzehnte als eine der bundesweit führenden Adressen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Passau begann Tom S. Heindl seine Laufbahn als Strafverteidiger bei der renommierten Kanzlei Hieronimi und Schickler. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian M. Steinberger leitete Tom S. Heindl 10 Jahre lang die die Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte, aus der auch die Strafverteidiger Marc Wederhake und Anja Aringer hervorgingen.

Die hohe Reputation von Tom S. Heindl als Strafverteidiger gründet unter anderem auf der erfolgreichen anwaltschaftlichen Begleitung bekannter Mandanten wie dem „S-Bahn-Schläger von Solln“ und Ferfried Prinz von Hohenzollern und der Verteidigung von Daniel D., dem Rechtsanwalt Heindl nach 7 monatiger Untersuchungshaft zu einem Freispruch verhalf. Rechtsanwalt Heindl erzielte einen der wenigen Freisprüche in einem Mordverfahren in dem Verfahren um den Mord im Gärtnerplatzviertel (zum Pressebericht).

Rechtsanwalt Heindl ist Mitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger eV.

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