Ihr rechtlicher Beistand bei Drogendelikten
Die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe kann im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechts unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Therapie ersetzt werden. Nach § 35 BtMG kann die Strafvollstreckung zurückgestellt werden, wenn die strafrechtlich relevante Tat aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden ist. Für den Angeklagten bedeutet diese besondere Regelung zweierlei: Er muss nicht in Haft, und er kann seine Drogenabhängigkeit in einer professionellen Therapie überwinden.
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In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
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Zurückstellung der Strafe laut § 35 BtMG
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. (»Therapie statt Strafe« kann nicht im Urteil ausgesprochen werden; die Zurückstellung ist erst im Vollstreckungsverfahren möglich).
- Die zu verbüßende Rest-Freiheitsstrafe liegt bei nicht mehr als zwei Jahren.
- Zwischen den begangenen Straftaten und der BtM-Abhängigkeit des Angeklagten besteht ein kausaler Zusammenhang. Die Straftatbestände können sich entweder aus dem Drogenstrafrecht (z. B. Handel, Einfuhr von BtM) oder aus dem allgemeinen Strafrecht (z. B. Einbrüche im Rahmen von Beschaffungskriminalität) ergeben.
- Die Therapie muss für die Rehabilitation des Betroffenen geeignet sein; sie muss in einer offiziell anerkannten Einrichtung zur Suchtentwöhnung stattfinden – ambulant oder stationär.
- Der Therapiebeginn muss sichergestellt sein. Ein geeigneter Therapieplatz muss entweder bereits bestehen oder die Therapie nachweislich in Kürze begonnen werden.
- Es muss eine Kostenzusage des Kostenträgers vorliegen.
- Das Gericht des ersten Rechtszuges muss der Zurückstellung der Strafvollstreckung zugestimmt haben.
Wie setzt sich Heindl Rechtsanwälte für die Zurückstellung der Strafvollstreckung ein?
Eins vorweg: Als erfahrene und erstklassige Strafverteidiger im Drogenstrafrecht streben wir vorrangig immer die Abwendung eines Strafverfahrens an. Der Antrag »Therapie statt Strafe« kann auch schon vor Erhebung einer öffentlichen Klage gestellt werden. H2 rechtsanwälte setzt alles daran, mit einem solchen Antrag erfolgreich zu sein. Zudem klären wir frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft, ob eine vorläufige Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt.
Sollte sich eine Anklage nicht vermeiden lassen und ein Verfahren eröffnet werden, ist das nächste Verteidigungsziel unserer Strafverteidiger die Strafaussetzung zur Bewährung. Da es für diesen Verfahrensausgang keine hundertprozentige Garantie gibt, lassen wir alle Feststellungen, die für das Thema »Therapie statt Strafe« relevant sind, von Anfang an in das Hauptverfahren einfließen – so sorgt er dafür, dass in den Urteilsgründen explizit erwähnt wird, dass die Tat aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden ist. Dieser im Urteil fixierte Hinweis erleichtert die potenzielle Durchsetzung der Strafzurückstellung im Vollstreckungsverfahren.
Mitunter müssen unsere Strafverteidiger vor Gericht großes taktisches Geschick zeigen und aufwendige Überzeugungsarbeit leisten, um den unmittelbareren Zusammenhang zwischen Straftat und existierender BtM-Abhängigkeit seines Mandanten nachzuweisen. In diesen Fällen greift Heindl Rechtsanwälte sowohl auf ihre fundierten Kenntnisse im Betäubungsmittelstrafrecht zurück als auch auf die vielfältigen Verhandlungserfahrungen im Drogenstrafrecht. Unterstützt durch das hochqualifizierte, auf das BtMG spezialisierte Anwaltsteam der Strafrechtskanzlei in München.
Grundlegender Tipp beim Vorwurf Drogenbesitz
AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN
Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort Heindl Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?
Unsere Bewertungen
sprechen für sich.
Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.R.AIch bin schon mehrmals Mandant in dieser Kanzlei gewesen. Besonders hervorheben möchte ich Frau Philipps. Mit Ihrer unglaublichen Fachkompetenz sowie Kampfgeist, kann ich Sie nur empfehlen!!!!! Vielen Dank Frau Philipps!!!!!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Sven WestendorfEs war einfach eine geniale Verteidigung! Wir hatten das Glück in einem Jugendstrafverfahren unseres Sohnes vor Gericht von Her Heindl vertreten zu werden. In die Vorbereitungen war Frau Philipps massgeblich involviert, eine äußerst engagierte und gewissenhafte Anwältin. Herr Heindl ist ein absolut fokussierter, strategisch genial vorgehender Profi mit unglaublicher Überzeugungskraft, der sich mit unerschütterlichem Kampfgeist durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Es war ein Erlebnis ihn vor Gericht in Aktion zu sehen. Vielen herzlichen Dank Dr. Simone und Sven WestendorfTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Hussein AhmedI highly recommend Heindl & Lang Rechtsanwälte for their exceptional legal expertise. From the initial consultation, they demonstrated a profound understanding of my case, presenting strategic possibilities. Mr. Andreas Remiger stood out for his excellent communication skills and dedication. He invested time in thorough discussions and meticulous preparation, ultimately leading to an immediate case dismissal. Their professionalism and competence make them my top choice for legal representation.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Martin WildmoserSpitzenanwalt !!! Souverän aufgetreten die richtigen Fragen gestellt und den Prozess gewonnen. Bravo !!!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.R RDie Kanzlei hat mich zunächst aus der Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt in der Forensik geholt und anschließend einen Freispruch erwirkt. Hat auch schon einem Freund in einer Steuer-Strafsache geholfen und dem Sohn eines Bekannten in einem Betäubungsmittelverfahren. Klare Empfehlung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Erdoğan YılmazOn 21.07.2023 I had a problem in an international lawsuit. Although it was Friday evening, we were able to contact Ms. Herrmann from the heindl&lang law office. Although it was the weekend, she handled the case from Saturday morning. It allowed me to be free in two days by working day and night all weekend and two days in progress. Her approach to the case and her communication with the institutions were excellent. She never broke off contact with me. I definitely recommend her. Am 21.07.2023 hatte ich ein Problem in einem internationalen Rechtsstreit. Obwohl es Freitagabend war, konnten wir Frau Herrmann von der Anwaltskanzlei heindl&lang kontaktieren. Obwohl es Wochenende war, bearbeitete sie den Fall ab Samstagmorgen. Sie ermöglichte es mir, in zwei Tagen frei zu sein, indem sie das ganze Wochenende Tag und Nacht arbeitete und zwei Tage im Einsatz war. Ihre Herangehensweise an den Fall und ihre Kommunikation mit den Institutionen waren ausgezeichnet. Sie hat nie den Kontakt zu mir abgebrochen. Ich empfehle sie auf jeden Fall weiter.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Anton RSehr empfehlenswert. Grosses Lob an Frau Herrmann, welche mir bei meinem Anliegen eine große Hilfe war. Verdient 5 Sterne!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 140 Bewertungen
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