Wirtschaftsstrafrecht –
Insolvenzstrafrecht
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung, Bestechung: Vor allem Führungskräfte und Geschäftsführer unterliegen im Wirtschaftsleben einer erheblichen Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden. Aber auch wer als Privatperson im Internet Dinge verkauft oder eine Dienstleistung anbietet, kann sich überraschend schnell im Visier des Staatsanwalts wiederfinden.

Eine Verurteilung kann dabei nicht nur den Erfolg des Unternehmens gefährden, sondern auch für das eigene Leben massive Konsequenzen nach sich ziehen. Hinzu kommt nicht selten eine nachhaltige Beschädigung der persönlichen Reputation.

Erschwerend hinzu kommt der allgemeine Trend, dass der Staat mittlerweile das Strafrecht als Mittel verwendet, um das Wirtschaftsgeschehen mitzugestalten und zu prägen. Weitere Gefahr droht vor dem Hintergrund eines zunehmend härter werdenden Konkurrenzkampfes: Für manche Wettbewerber gehört es zum standardmäßigen Instrumentarium, Konkurrenten wegen echter oder auch nur vermeintlicher wirtschaftsrechtlicher Vergehen bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Generell droht das Überschreiten der Grenze zur Illegalität im Wirtschaftsleben häufiger, als der Laie denkt. Sich dabei auf Unwissenheit zu berufen, entfällt jedoch in der Regel als Möglichkeit. Umso wichtiger ist eine rasche und gezielte Intervention durch die erfahrenen Wirtschaftsstrafrechtsanwälte von Heindl Rechtsanwälte, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie beschuldigen. Unsere Anwälte klären Sie über den Verlauf eines möglichen Verfahrens auf und ermitteln für Sie entlastende Sachverhalte. Bei Bedarf unterstützen Sie sie auch in Form eines aktiven Krisen-Managements – meist gilt es, trotz laufendem Verfahren einen weiterhin reibungslosen Unternehmensablauf zu sichern. Vor dem Strafgericht oder der Wirtschaftsstrafkammer vertreten wir für Sie nachhaltig Ihre Rechte und wirken auf einen für Sie bestmöglichen Ausgang des Verfahrens ein.

Darüber hinaus empfiehlt sich eine strafrechtliche Betrachtung der eigenen Tätigkeit durch die erfahrenen Wirtschaftsstrafrechtsanwälte von Heindl Rechtsanwälte auch dann, wenn kein konkreter Anlass besteht, gerichtlich belangt zu werden.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

Unsere Bewertungen

sprechen für sich.

Wir sind für Sie da.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Hier finden Sie uns