Sexualstrafrecht
seit 10.11.2016

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

§ 177 StGB: Sexualstrafrecht ab dem 10.11.2016

Im Juli 2016 hat der Bundestag einstimmig grundlegende Änderungen im Sexualstrafrecht beschlossen, am 10.11.2016 sind diese in Kraft getreten. Bei ihnen handelt es sich vornehmlich um eine Reaktion auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht, in der große Gruppen von Männern Frauen sexuell belästigt haben.

Bis dato sah das Sexualstrafrecht nur eine Strafbarkeit vor, wenn sich Opfer gegen sexuelle Handlung gewehrt hatten. Die Täter mussten sie nötigen. Künftig liegt eine Straftat war, wenn ein Opfer keinen erkennbaren Willen im Sinne des Einverständnisses zeigt. Es bedarf damit keines Widerstands mehr. Diese Regelung wird der Tatsache gerecht, dass sich Opfer in vielen Fällen vor einem aktiven Widerstand fürchten. Werden sie beispielsweise von einer bedrohlichen Gruppe umringt, trauen sich Betroffene aus Angst vor körperlicher Gewalt nicht, dagegen vorzugehen. Nun muss nur noch erkennbar sein, dass das Opfer mit der Tat nicht einverstanden ist. Dazu genügen emotionale Äußerungen wie Weinen.

Zudem stellt das Sexualstrafrecht seit November 2016 sexuelle Handlungen gegenüber in der Willensbildung erheblich eingeschränkten Personen unter Strafe, sofern diese nicht eindeutig ihre Zustimmung erteilen. Mit diesem Begriff meint der Gesetzgeber zum Beispiel stark alkoholisierte Personen.

Das neue Sexualstrafrecht schließt weitere Gesetzeslücken. So müssen Täter mit einer Bestrafung rechnen, wenn sie einen Überraschungsmoment ausnutzen. In diesem Fall überrumpeln sie die Opfer, sodass sie keine Zeit für das Ausdrücken ihres Unwillens haben.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

Unsere Bewertungen

sprechen für sich.

Wir sind für Sie da.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Hier finden Sie uns