Erkennungsdienstliche
Behandlung

Richtiges Verhalten ist entscheidend.

Kontaktieren Sie unsere Strafverteidiger.

Bei einer erkennungs­dienstlichen Behandlung werden neben personenbezogenen Daten auch biometrische Daten des Betroffenen erhoben. Das heißt, die Maßnahmen gehen über eine reine Identitätsfeststellung hinaus. Die erkennungs­dienstliche Behandlung kann aus zwei verschiedenen Gründen vollzogen werden:

Die gesetzliche Grundlage der Anordnung spielt eine entscheidende Rolle für die Einlegung des Rechtsmittels. Die Datenerfassung zu präventiven Zwecken ist mit einem Widerspruch angreifbar. Nehmen Sie unbedingt sofort Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine Ladung zur erkennungs­dienstlichen Behandlung erhalten haben. Rechtsanwalt Tom Heindl prüft umgehend den – für Laien schwer zu erkennenden – Zweck der Ladung sowie seine Rechtmäßigkeit. Gegebenenfalls geht er gezielt dagegen vor. Wenn die Ladung rechtmäßig ist und Sie ihr nachkommen müssen, sollten Sie Rechtsanwalt Heindl zu Ihrem Ladungstermin mitnehmen. Er sorgt dafür, dass Ihre Rechte vor Ort in jedem Falle gewahrt bleiben. Auch wenn eine ED-Behandlung bereits stattgefunden hat, ist es im Nachhinein möglich, Rechtsmittel einzulegen und im besten Fall die Löschung der Daten zu erwirken.

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Wie ist das juristisch?

Erhalten Sie eine Ladung zur erkennungs­dienstlichen Behandlung von der Polizei, besteht keine Pflicht, zum Termin zu erscheinen. Lassen Sie das entsprechende Schreiben dennoch dringend von einem versierten Strafverteidiger der H2 Rechtsanwälte prüfen.

Kommt die Ladung von der Staatsanwaltschaft, ist sie verpflichtend – sofern ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat besteht. Leisten Sie einer solchen Ladung keine Folge, kann sie unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden (polizeiliche Vorführung).

Noch einmal das Wichtigste:

Lassen Sie sich zum Ladungstermin von Ihrem Strafverteidiger begleiten. Heindl Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite.

Wie verhalte ich mich bei erkennungs­dienstlichen Maßnahmen ?

Unsere Bewertungen

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Wir sind für Sie da.

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